Einverständniserklärung [Stand: 10/2017]
Allgemeine Richtlinien:
1. Die Narrenzunft Tannenburg Nusplingen gestattet ihren minderjährigen Zunftmitgliedern grundsätzlich die Teilnahme an auswärtigen Veranstaltungen, insbesondere Narrentreffen.
2. Unabhängig hiervon übernimmt die Narrenzunft Tannenburg Nusplingen und deren Vorstandsmitglieder keinerlei Verantwortung für die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen. Soweit die Teilnehmer fremden Personen oder Zuschauern an Narrentreffen oder Brauchtumsveranstaltungen Schaden zufügen, haften sie den Geschädigten im Rahmen der allgemeinen Gesetzlichkeiten selbst.
3. Die Narrenzunft Tannenburg Nusplingen übernimmt keine Verantwortung für die Folgen von Alkohol- und/oder Nikotinmissbrauch.
Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Branntwein oder branntweinhaltige Getränke an Kinder und Jugendliche nicht abgegeben werden. Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist Aufgabe der auswärtigen Veranstalter, bzw. der Erziehungs- oder Personensorgeberechtigten.
4. Es wird ebenfalls hingewiesen: Wenn ein eigenes Häs an einen Dritten verliehen wird, haftet der Eigentümer des Häs für Aufkommende Schäden im Rahmen der allgemeinen Gesetzlichkeiten.
Eine Ausnahmeregelung dafür besteht im Folgenden für geliehene Gardehäser und Leihhansele:
Wenn ein Teilnehmer, dessen Häs im Besitz der Narrenzunft Tannenburg e.V. Nusplingen ist und dies ausgeliehen wurde, andere Personen schädigt, haftet der Träger bzw. die Person, welche den Leihvertrag unterschrieben hat, im Rahmen der geltenden Gesetze selbst, da der Verein keine natürliche Person darstellt. Dabei zu beachten ist, dass bei Minderjährigen der gesetzliche Erziehungsberechtigte die Haftung trägt.
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5. Es besteht bei jeder teilnehmenden Person Personalausweispflicht.
Zusätzlich geltende Richtlinien für auswärtige Abendvorstellungen:
1. Die Narrenzunft Tannenburg Nusplingen gestattet ihren minderjährigen Zunftmitgliedern grundsätzlich die Teilnahme an auswärtigen Abendveranstaltungen unter Beachtung der im Folgenden ausgeführten Auflagen.
2. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren können an diesen abendlichen Veranstaltungen ausschließlich in Begleitung eines gesetzlichen Erziehungsberechtigten teilnehmen.
6. Jugendliche ab 14 Jahren benötigen bei Abwesenheit des/der gesetzlichen Erziehungsberechtigten eine von einem Erziehungsberechtigen unterschriebene Vollmacht, in der die Personensorgeberechtigung für diese Veranstaltung an eine volljährige Person über den Zeitraum von Abfahrt bis Rückkehr übertragen wird. Dies erfolgt mit Ausfüllen von diesem Formular, das am Bus vorgewiesen werden muss. Es muss grundsätzlich in zweifacher Ausführung mitgeführt werden, da ein Exemplar bei der Security des Veranstalters abgegeben werden muss.
3. Eine Person ab 18 Jahren darf ausschließlich die Personensorgeberechtigung für zwei Minderjährige übernehmen.
Änderungen sind vorbehalten.
Einverständniserklärung und Personensorgeberechtigungsübertrag
für Abendveranstaltungen
Die Richtlinien der Narrenzunft Tannenburg Nusplingen e.V. werden von uns/mir für unser/mein Kind
__________________________________ geboren am: ________________
(Vor- und Nachname)
für folgende Veranstaltung akzeptiert:
__________________________________ ___________________________
(Datum, Ort der Veranstaltung) (Veranstaltung)
Die Personensorgeberechtigung für mein/unser Kind übernimmt an diesem Abend:
__________________________________ geboren am: ________________
(Vor- und Nachname)
__________________________________ __________________________
(Ort, Datum) (Unterschrift des Personensorgeberechtigten)
Wir sind über die Auflagen des Narrenverein Tannenburg Nusplingen e.V. informiert.
__________________________________ __________________________
(Ort, Datum) (Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
__________________________
(Unterschrift des Personensorgeberechtigten)
Nicht vollständig ausgefüllte Formulare sind ungültig.